Der Begriff erklärt sich eigentlich selbst. Allerdings herrschen in Deutschland sehr unterschiedliche Auffassungen darüber, wann von einer Sprachentwicklungsverzögerung, einer Sprachentwicklungsbehinderung, einer reinen Dyslalie oder einer Sprachentwicklungsstörung gesprochen werden soll. Aus diesem Grund erscheint es uns sinnvoll, jede Einschränkung der kindlichen Sprachentwicklung zunächst als Sprachentwicklungsstörung zu überschreiben, und dann die einzelnen betroffenen Bereiche (auditive Wahrnehmungsstörung, Dysgrammatismus, myofunktionelle Störung, partielle/multiple/universelle Dyslalie, etc. ) als Unterpunkte aufzuführen.
Dyslalie (Stammeln): | Einer oder mehrere Laute werden gar nicht oder falsch gebildet. |
Dysgrammatismus: | Das System des Satzbaus wird nicht oder fehlerhaft verinnerlicht. |
Lexikalische Einschränkungen | Der Wortschatz ist nicht altersgemäß entwickelt. |
Auditive Wahrnehmungsstörung | Obwohl beim Hörtest keine Einschränkungen festgestellt werden, können bestimmte Laute nicht unterschieden werden (z.B. D-T, K-G) oder nicht systematisiert werden. Einer Dyslalie oder Lese-Rechtschreib-Schwäche liegt häufig eine auditive Wahrnehmungsstörung zugrunde. |