Therapiekosten

Eine logopädische Behandlung muss in jedem Fall ärztlich verordnet werden. Fragen Sie deshalb zuerst ihren Arzt, ob er in Ihrem Fall Logopädie für angezeigt hält.

Die Logopädie ist ein Teil der medizinischen Grundversorgung. Sie beinhaltet die Untersuchung und Behandlung krankheitsbedingter Kommunikationsstörungen, aber auch Maßnahmen zur Prävention.

In der Regel werden die Kosten von der Krankenkasse übernommen. Erwachsene ab dem 18. Lebensjahr müssen seit dem 01.01.2004 einen Eigenanteil von 10 %, zuzüglich der Rezeptgebühr von 10 Euro, selbst zahlen, außer sie sind durch ihre Krankenkasse hiervon befreit.